Kleingarten - Alles rund um die Pachtgärten

In Erfurt gibt es aktuell 119 Kleingartenanlagen. Wurden früher die Schrebergärten als spießig belächelt, ist heute die Parzelle wieder heiß begehrt. Vor allem junge Familien nutzen den Kleingarten als Erholungsort und um selbst Obst und Gemüse anzubauen. Was es zu beachten gibt, wenn Sie sich für einen Garten interessieren, welche Regeln gelten aber auch weiteres Wissenswertes, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingarten und einem Erholungsgarten?

Die wichtigste Rechtsgrundlage für das Leben im Kleingarten ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG), welches genau festlegt, wann ein Garten als Kleingarten eingestuft wird. Im Gegensatz zum Erholungsgarten ist der Kleingarten für nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung vorgesehen. Das bedeutet, dass im Kleingarten Obst und Gemüse für den Eigenbedarf angebaut werden dürfen und sollen. Mindestens ein Drittel der Gesamtfläche sollte für den Anbau reserviert sein.

Um einen Kleingarten zu besitzen, ist die Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein erforderlich. Durch den Verein wird ein Pachtvertrag abgeschlossen, der die Rechte und Pflichten in der Kleingartenverordnung oder der Vereinssatzung festlegt. Der Vereinsvorstand überwacht jährlich die ordnungsgemäße Nutzung des Kleingartens.

Im Erholungsgarten hingegen gibt es weniger Regelungen bezüglich des Obst- und Gemüseanbaus. Hier ist lediglich festgelegt, dass der Garten der Erholung dienen soll. Die Unterscheidung zwischen Kleingarten und Erholungsgarten ermöglicht eine klare Definition der Nutzung und trägt dazu bei, eine harmonische Gemeinschaft innerhalb der Kleingartenvereine zu gewährleisten.

 

Wie lässt sich ein Kleingarten in Erfurt finden?

Wenn Sie Informationen zu den bestehenden Kleingartenanlagen suchen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Eine Option ist, die Internetseite des Stadtverbandes Erfurt der Kleingärtner e.V. zu besuchen. Dort könnten aktuelle Informationen über die vorhandenen Kleingartenanlagen sowie eventuelle Kontaktmöglichkeiten bereitgestellt werden.

Alternativ können Sie sich direkt an Ihren Kleingartenverein wenden. Dies kann persönlich vor Ort, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Informationen zu den verschiedenen Kleingartenanlagen könnten auch in den Schaukästen der Anlagen ausgehängt sein.

Es ist ebenfalls erwähnenswert, dass viele Kleingartenvereine mittlerweile eine Online-Präsenz haben. Daher könnte es sich lohnen, im Internet nach der Webseite Ihres Kleingartenvereins zu suchen, falls verfügbar. Dort finden Sie oft wichtige Informationen über die Anlage, Veranstaltungen und Kontaktdetails.

 

Was kostet ein Kleingarten?

Im Bundeskleingartengesetz ist geregelt, dass ein Kleingarten maximal 400 Quadratmeter groß sein soll. Die Pachtpreise in Erfurt liegen derzeit bei zwei bis drei Cent pro Quadratmeter und gehen in begehrten Lagen bis zu 20 Cent und mehr. Inklusive Strom, Wasser, Vereinsbeitrag und gegebenenfalls Versicherungen müssen Sie mit rund 300 bis 400 Euro pro Jahr rechnen. Ausgaben für Saatgut, Pflanzen und sonstige Materialien sind da noch nicht mit eingerechnet. 

Vorsicht, Laubenbestand! In den meisten Vereinen übernehmen Sie ein Grundstück mit Laube. Je nach Zustand bezahlen Sie für diese Laube eine Ablösesumme an den Vorpächter oder den Verein. Das können gerne schon einmal 1.000 bis 10.000 Euro sein - in seltenen Fällen auch mehr.

Der Wertermittlung des Gartens wird dafür von einem, eigens für die Kleingärten, ernannten Sachermittlers vorgenommen und muss vor jedem Pächterwechsel durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt ein Pächterwechsel darf nur mit Zustimmung des Vereins geschehen.

 

Welche Regeln sind zu beachten?

Die grundlegenden Regeln für alle Kleingartenvereine sind im Bundeskleingartengesetz niedergeschrieben. Hier steht zum Beispiel, dass eine Laube einschließlich überdachtem Freisitz höchstens eine Grundfläche von 24 Quadratmetern haben darf. Größere Bestandslauben stehen jedoch unter Bestandsschutz. Dauerhaftes Wohnen ist untersagt. 

Weitere Regeln, wie etwa das Befahren der Gartenwege mit Auto und Hänger, das Abschließen der Tore, Ruhezeiten oder die Versorgung mit Strom und Wasser sind in der Vereinsatzung geregelt.

 

Weiterführende Links:

Kleingartenordnung Erfurt

https://www.kgv-erfurt.de/content/6-formulare/kleingartenordnung_stadtverband.pdf